| Festbeträge für Hörgeräteversorgungen ab 15.07.2009 |
RVO Kassen in Hessen (AOK, IKK, LKK, Bundesknappschaft, Betriebskrankenkassen)Festbeträge Gruppe 1 - 3 360,00 €. Hinzu kommen 33,50 € für die Otoplastik. Zusätzlich wird eine Reparaturpauschale, in Höhe von 160,00 € ,für die Dauer von 6 Jahren gezahlt.
Bei einer beidohrigen Versorgung gilt, dass sich der Festbetrag für das 2. Hörsystem um 20 % (72,00 €) reduziert. Für Hörgeräteversorgungen bei Kindern gibt es Sonderregelungen
VdAK Kassen West (z.B. DAK, BEK, GEK, TK, KKH und weitere) Einen Festbetrag für Hörsystem und Otoplastik in Höhe von 453,50 €. Zusätzlich wird eine Reparaturpauschale, in Höhe von 194,90 €, für die Dauer von 6 Jahren gezahlt. Weiterhin sind in dieser Leistung noch 30 Hörgeräte-Batterien enthalten. Bei einer beidohrigen Versorgung gilt, dass sich der Festbetrag für das 2. Hörsystem um 20 % (84,00 €) reduziert. Für Hörgeräteversorgungen bei Kindern gibt es Sonderregelungen |