Festbeträge für Hörgeräteversorgungen ab 15.07.2009

RVO Kassen in Hessen (AOK, IKK, LKK, Bundesknappschaft, Betriebskrankenkassen)

Festbeträge Gruppe 1 - 3   360,00 . Hinzu kommen 33,50 für die Otoplastik. Zusätzlich wird eine Reparaturpauschale, in Höhe von 160,00 ,für  die Dauer von 6 Jahren gezahlt.

 

Bei einer beidohrigen Versorgung gilt, dass sich der Festbetrag für das 2. Hörsystem um 20 % (72,00 €) reduziert.

Für Hörgeräteversorgungen bei Kindern gibt es Sonderregelungen

 

 

VdAK Kassen West (z.B. DAK, BEK, GEK, TK, KKH und weitere)

Einen Festbetrag für Hörsystem und Otoplastik in Höhe von 453,50 .  Zusätzlich wird eine Reparaturpauschale, in Höhe von 194,90 , für  die Dauer von 6 Jahren gezahlt. Weiterhin sind in dieser Leistung noch 30 Hörgeräte-Batterien enthalten.  

Bei einer beidohrigen Versorgung gilt, dass sich der Festbetrag für das 2. Hörsystem um 20 % (84,00 ) reduziert.

Für Hörgeräteversorgungen bei Kindern gibt es Sonderregelungen